Nebenverdienst

Heimarbeit und Selbstständigkeit

Will man sich in der Heimarbeit selbstständig machen, ist zu beachten, dass die formalen rechtlichen Grundlagen genauso eingehalten werden müssen, wie bei jedem anderen Gewerbe. Das heißt, es muss abgeklärt werden, ob die Tätigkeit als Freiberufliche Tätigkeit (Künstler, Schriftsteller und Fotografen etc.), Subunternehmertum (Katalog- oder Direktvertrieb) oder selbstständige Arbeit eingestuft wird.

Dann muss gegebenenfalls ein Gewerbe angemeldet werden und ein Eintrag ins Handelsregister statt finden. Statt Lohnsteuer werden nun Gewerbe-, Umsatz- und Einkommenssteuern geleistet. In den meisten Fällen ist man nicht mehr rentenversicherungspflichtig, muss jedoch selbst für die Altersvorsorge aufkommen. Die Krankenversicherung findet nun meist privat statt oder wird freiwillig weiterhin bei einer staatlichen Kasse geführt
.
Die rechtlichen Aspekte sind im Einzelfall gut abzuklären, denn genauso unterschiedlich, wie auch die persönlichen Umstände, sind auch die hier greifenden Bestimmungen. Empfehlenswert ist es daher sich über eine entsprechende Existenzgründungsberatung über die vorliegenden Voraussetzungen zu erkundigen. Hilfreich sind dabei Gespräche mit einer Existenzgründungsberatung (beim Arbeitsamt, IHK, HWK), einer Unternehmensberatung sowie im Idealfall einer Steuerberatung, um vor bösen Überraschungen durch die Selbstständigkeit gefeit zu sein.


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